Startdatum
Eine S.L. zahlt Körperschaftssteuer auf die von ihr erwirtschafteten Gewinne. Für neue Unternehmen in Spanien gilt ein ermäßigter Steuersatz von 15%. Dieser Satz ist jedoch auf zwei bestimmte Steuerzeiträume beschränkt:
- Der erste Zeitraum, in dem das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet.
- Der unmittelbar darauf folgende Zeitraum, unabhängig vom Gewinn/Verlust.
Wenn die S.L. zum Beispiel am 20. Dezember 2024 gegründet wird, gilt der ermäßigte Steuersatz bis zum 31. Dezember 2025. Wenn die S.L. jedoch am 1. Januar 2025 gegründet wird, gilt der ermäßigte Satz bis zum 31. Dezember 2026.
Registrierung als Intra-community Operator?
Wenn du Waren oder -Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern in Rechnung stellst, ist es ratsam, dich als innergemeinschaftlichen Unternehmerin registrieren zu lassen. Dadurch kannst du die Mehrwertsteuer (MwSt.) an deine Kundinnen übertragen, sodass du selbst keine MwSt. berechnen oder auf der Rechnung ausweisen musst. Deine Kundinnen sind dann für die MwSt.-Erklärung im eigenen Land verantwortlich, entsprechend den geltenden EU-Vorschriften. Mehr Informationen findest du hier.