

Rechtsexperten verwalten Ihre Anträge
100% online — wir vertreten Sie in Spanien
Tausende Expats vertrauen uns
Ausgezeichnet bewertet auf Trustpilot
Ein Umzug nach Spanien erfordert komplexe Verwaltungsverfahren: NIE-Antrag bei der Policía Nacional, steuerliche Registrierung bei der Agencia Tributaria, Aufenthaltsgenehmigungen und mehr. Als Ihre bevollmächtigten rechtlichen Vertreter bereiten wir Ihre Anträge vor, reichen sie ein und verfolgen sie — damit Sie sich nicht mit der spanischen Bürokratie befassen müssen.
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Sobald die spanischen Behörden Ihre Dokumente ausgestellt haben, haben Sie sie immer griffbereit mit unserer einzigartigen Easy Card für Apple Wallet oder Google Wallet. Zeigen Sie Ihre Daten einfach dem Postboten, an der Kasse oder bei der Paketabholung. Eine praktische Lösung für den Alltag in Spanien.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Umzug nach Spanien. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, chatten Sie mit uns — wir helfen Ihnen sofort.

Das hängt von Ihrer Situation ab. Mindestens müssen Sie eine NIE (Ausländer-Identifikationsnummer, ausgestellt von der Policía Nacional) beantragen. Bleiben Sie länger als 3 Monate? Dann benötigen Sie auch eine Wohnsitzanmeldung. Unser Rechtsteam bewertet Ihren Fall und bereitet alle notwendigen Anträge vor.

Ja. Durch eine rechtsgültige Vollmacht handeln wir als Ihre bevollmächtigten Vertreter bei den spanischen Behörden. Sie müssen nicht nach Spanien reisen — wir nehmen alle Termine wahr und reichen alle Anträge in Ihrem Namen ein.

Die Bearbeitungszeiten hängen von der Auslastung der zuständigen spanischen Behörde ab (Policía Nacional, Agencia Tributaria). In der Regel werden NIE-Anträge innerhalb von 3–5 Werktagen nach Einreichung bearbeitet. Die Wohnsitzanmeldung kann je nach Region länger dauern.

Nicht für einen NIE- oder NIF-Antrag. Für die Wohnsitzanmeldung (EU-Bürger mit Aufenthalt über 3 Monate) ist eine spanische Adresse behördlich vorgeschrieben. Wir können Sie hierzu beraten.

Unsere Unterstützung für NIE-Anträge beginnt ab 311€ (inkl. MwSt.). Dies umfasst die Vorbereitung aller Formulare, Einreichung bei den Behörden und Nachverfolgung bis zur Ausstellung. Behördengebühren (Tasa 790) sind enthalten. Flexible Zahlungsoptionen verfügbar.

Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist eine Ausländer-Identifikationsnummer, ausgestellt von der spanischen Nationalpolizei (Dirección General de la Policía). Sie ist erforderlich für die Eröffnung von Bankkonten, Vertragsunterzeichnungen, Immobilienkauf und Steuerzahlung in Spanien.

Die NIE ist Ihre Identifikationsnummer, ausgestellt von der Policía Nacional. Die NIF ist Ihre Steuernummer, ausgestellt von der Agencia Tributaria. In vielen Fällen benötigen Sie beide. Wir können beide Anträge gleichzeitig vorbereiten und einreichen.

Ja. Wir unterstützen EU-Bürger beim Certificado de Registro-Antrag und Nicht-EU-Bürger beim TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero). Alle Dokumente werden von den zuständigen spanischen Behörden ausgestellt.

Ja. Wir bieten rechtliche Unterstützung bei der Autónomo-Registrierung (Freiberufler) und der S.L.-Gründung (spanische GmbH), einschließlich steuerlicher Registrierungen bei der Agencia Tributaria und Anträgen für digitale Zertifikate.

Ja. Minderjährige benötigen möglicherweise eigene Identifikationsnummern, z.B. für die Schulanmeldung. Wir können Anträge für Minderjährige vorbereiten und einreichen, mit der entsprechenden rechtlichen Genehmigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Alle von spanischen Behörden ausgestellten Dokumente enthalten einen CSV (Verifizierungscode). Sie können die Echtheit direkt auf der Website der Policía Nacional überprüfen, indem Sie diesen Code eingeben. Die Dokumente, die wir übermitteln, sind offizielle, von der Regierung ausgestellte Originale.
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