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Veelgestelde vragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Umzug nach Spanien. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, chatten Sie mit uns — wir helfen Ihnen sofort.

Welche Anträge benötige ich für einen Umzug nach Spanien?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Mindestens müssen Sie eine NIE (Ausländer-Identifikationsnummer, ausgestellt von der Policía Nacional) beantragen. Bleiben Sie länger als 3 Monate? Dann benötigen Sie auch eine Wohnsitzanmeldung. Unser Rechtsteam bewertet Ihren Fall und bereitet alle notwendigen Anträge vor.

Können Sie mich aus der Ferne vertreten?

Ja. Durch eine rechtsgültige Vollmacht handeln wir als Ihre bevollmächtigten Vertreter bei den spanischen Behörden. Sie müssen nicht nach Spanien reisen — wir nehmen alle Termine wahr und reichen alle Anträge in Ihrem Namen ein.

Wie lange dauert das Antragsverfahren?

Die Bearbeitungszeiten hängen von der Auslastung der zuständigen spanischen Behörde ab (Policía Nacional, Agencia Tributaria). In der Regel werden NIE-Anträge innerhalb von 3–5 Werktagen nach Einreichung bearbeitet. Die Wohnsitzanmeldung kann je nach Region länger dauern.

Brauche ich eine spanische Adresse?

Nicht für einen NIE- oder NIF-Antrag. Für die Wohnsitzanmeldung (EU-Bürger mit Aufenthalt über 3 Monate) ist eine spanische Adresse behördlich vorgeschrieben. Wir können Sie hierzu beraten.

Was kostet Ihre rechtliche Unterstützung?

Unsere Unterstützung für NIE-Anträge beginnt ab 311€ (inkl. MwSt.). Dies umfasst die Vorbereitung aller Formulare, Einreichung bei den Behörden und Nachverfolgung bis zur Ausstellung. Behördengebühren (Tasa 790) sind enthalten. Flexible Zahlungsoptionen verfügbar.

Was ist eine NIE und welche Behörde stellt sie aus?

Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist eine Ausländer-Identifikationsnummer, ausgestellt von der spanischen Nationalpolizei (Dirección General de la Policía). Sie ist erforderlich für die Eröffnung von Bankkonten, Vertragsunterzeichnungen, Immobilienkauf und Steuerzahlung in Spanien.

Was ist der Unterschied zwischen NIE und NIF?

Die NIE ist Ihre Identifikationsnummer, ausgestellt von der Policía Nacional. Die NIF ist Ihre Steuernummer, ausgestellt von der Agencia Tributaria. In vielen Fällen benötigen Sie beide. Wir können beide Anträge gleichzeitig vorbereiten und einreichen.

Unterstützen Sie bei Aufenthaltsanträgen?

Ja. Wir unterstützen EU-Bürger beim Certificado de Registro-Antrag und Nicht-EU-Bürger beim TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero). Alle Dokumente werden von den zuständigen spanischen Behörden ausgestellt.

Unterstützen Sie bei Unternehmensregistrierungen?

Ja. Wir bieten rechtliche Unterstützung bei der Autónomo-Registrierung (Freiberufler) und der S.L.-Gründung (spanische GmbH), einschließlich steuerlicher Registrierungen bei der Agencia Tributaria und Anträgen für digitale Zertifikate.

Können Minderjährige über Ihren Service Anträge stellen?

Ja. Minderjährige benötigen möglicherweise eigene Identifikationsnummern, z.B. für die Schulanmeldung. Wir können Anträge für Minderjährige vorbereiten und einreichen, mit der entsprechenden rechtlichen Genehmigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Wie kann ich die ausgestellten Dokumente verifizieren?

Alle von spanischen Behörden ausgestellten Dokumente enthalten einen CSV (Verifizierungscode). Sie können die Echtheit direkt auf der Website der Policía Nacional überprüfen, indem Sie diesen Code eingeben. Die Dokumente, die wir übermitteln, sind offizielle, von der Regierung ausgestellte Originale.

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