Nach Spanien auswandern: die Checkliste für EU-Bürger
Wenn du als Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz nach Spanien auswanderst, brauchst du kein Visum, aber eine Reihe von Anmeldungen, die aufeinander aufbauen. Die Wohnung liefert die Adresse, mit der Adresse kommst du in den padrón, die EU-Anmeldebescheinigung trägt deine NIE, und diese Bescheinigung brauchst du für das digitale Zertifikat. In der falschen Reihenfolge kostet dich jeder Schritt einen Termin.
Diese Checkliste folgt der Reihenfolge, in der es tatsächlich passiert: vor der Abreise, die ersten Wochen, die Dreimonatsfrist, dann Arbeit, Gesundheit, Steuern und Auto. Jeder Schritt nennt die Frist, Gebühr oder das Formular, auf das es ankommt, und verweist dann auf unseren ausführlichen Ratgeber. Sie richtet sich an Angestellte, Remote-Arbeiter, Rentner und Selbstständige. Bist du kein Staatsangehöriger der EU, des EWR oder der Schweiz, brauchst du vor der Reise ein Visum, und das ist nicht Thema dieses Artikels.
- Vor der Abreise: Nachweise, S1 und die NIE-Frage
- Die ersten Wochen in Spanien: padrón und Bankkonto
- Innerhalb von drei Monaten: als EU-Bürger anmelden
- Arbeit, Sozialversicherung und Gesundheit
- Steuern: wann du Steuerresident wirst
- Auto, Führerschein und digitales Zertifikat
- Die Checkliste auf einen Blick
- Offizielle Quellen
Vor der Abreise: Nachweise, S1 und die NIE-Frage
Vor der Abreise geht es vor allem ums Papiersammeln. Bei der Anmeldung in Spanien musst du nachweisen, zu welcher Kategorie du gehörst, also sammle diese Nachweise jetzt.

Kategorie klären und Nachweise sammeln
- Angestellte: ein Arbeitsvertrag oder eine Erklärung deines spanischen Arbeitgebers.
- Selbstständige: Du meldest dich bei Ankunft an, also plane deine Tätigkeit und dein Startdatum.
- Rentner, wer von Ersparnissen lebt oder ohne spanischen Vertrag remote arbeitet: Nachweis ausreichender Mittel und eines vollen Krankenversicherungsschutzes in Spanien. Für die Mittel ist kein offizieller Betrag festgelegt: Sie werden im Einzelfall geprüft.
- Studierende: Einschreibung an einer anerkannten Einrichtung, Krankenversicherung und eine Erklärung über ausreichende Mittel.
Im Ausland ausgestellte Dokumente, die nicht auf Spanisch sind, brauchen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung, manche ausländische öffentliche Urkunden auch eine Apostille: Kümmere dich um beides, bevor du etwas buchst. Bist du Rentner aus der EU, beantrage zudem das S1-Formular bei der Rentenkasse deines Heimatlandes. In Spanien gilt das S1 als Krankenversicherung für deine Anmeldung und gibt dir später Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung, ohne Beiträge zu zahlen.
Brauchst du vor der Abreise eine NIE?
Nur wenn in Spanien schon vor deiner Ankunft etwas sie verlangt, typischerweise ein Immobilienkauf oder eine Unterschrift beim Notar. Sonst teilt dir die EU-Anmeldung die NIE gleich mit zu, und ein separater Antrag vorab bringt nur einen zusätzlichen Termin und eine zusätzliche Gebühr. Hast du vor Jahren eine NIE erhalten, läuft sie nie ab und bleibt gültig. Was die Nummer ist und wann du sie brauchst, steht in was eine NIE-Nummer ist.
Letzter Punkt: Dein Umzugsdatum zählt für die Steuer, denn Spanien teilt das Jahr nicht auf (siehe den Schritt zu den Steuern unten).
Die ersten Wochen in Spanien: padrón und Bankkonto
Im padrón anmelden
Das spanische Gesetz (Ley 7/1985, art. 15) verpflichtet jeden, der in Spanien lebt, sich im padrón der Gemeinde seines gewöhnlichen Wohnsitzes einzutragen, ohne Mindestaufenthalt. Du gehst mit Reisepass oder Personalausweis und einem Nachweis, dass du die Wohnung bewohnst, ins Rathaus: eine Eigentumsurkunde, ein Mietvertrag mit aktueller Quittung oder eine Genehmigung von jemandem, der dort bereits gemeldet ist. Verlange ein certificado, nicht nur ein volante, wenn eine Behörde es fordert; den Unterschied erklärt empadronamiento: volante und certificado.
Der padrón belegt, wo du wohnst. Er macht dich nicht zum Steuerresidenten und meldet der Agencia Tributaria nichts.
Ein Bankkonto eröffnen
Viele Banken eröffnen ein Konto für Nichtresidenten mit dem Reisepass und stellen es später um. Rechne bei einem Nichtresidentenkonto mit Gebühren, üblicherweise 60 bis 120 € im Jahr. Sobald du NIE und padrón hast, lass auf ein Residentenkonto umstellen: Banken wollen meist zuerst die EU-Anmeldebescheinigung sehen, ein Grund mehr, sie nicht aufzuschieben.
Innerhalb von drei Monaten: als EU-Bürger anmelden
Das ist der Schritt mit gesetzlicher Frist. Bleibst du länger als drei Monate in Spanien, musst du dich persönlich anmelden, innerhalb von drei Monaten ab deiner Einreise nach Spanien, bei der Oficina de Extranjería deiner Provinz oder, ersatzweise, bei der zuständigen Dienststelle der Policía Nacional (Real Decreto 240/2007, art. 7). Das Formular ist das modelo EX-18, und die Anmeldung ist persönlich: Jeder Erwachsene reicht seine eigene ein, ein Paar zahlt also zwei Gebühren.
- Termin: eine kostenlose cita previa, meist in 1 bis 4 Wochen, in Madrid, Barcelona, Málaga und Marbella in 4 bis 6 Wochen. Buche, sobald du eine Adresse hast.
- Gebühr: 12,00 € über das modelo 790 código 012, mit Kreuz bei der Zeile für das certificado de registro de residente comunitario, nicht bei der NIE-Zeile.
- Was du mitbringst: das EX-18, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, den Nachweis deiner Kategorie, die bezahlte Gebühr und einen Adressnachweis (das certificado des padrón, einen Mietvertrag oder eine Eigentumsurkunde).
- Was du bekommst: Die Bescheinigung wird sofort ausgestellt. Sie nennt Name, Staatsangehörigkeit, Adresse, NIE und Anmeldedatum. Fehlt ein Dokument, gibt dir das Amt 10 Tage, um die Akte zu ergänzen.
Die Bescheinigung ist ein grünes Blatt, keine Karte und kein Ausweisdokument: Trag weiter deinen Reisepass oder Personalausweis bei dir. Sie enthält auch die número de soporte (beginnt mit IXESP oder AXESP), die du später für das digitale Zertifikat brauchst. Das ganze Verfahren, Kategorie für Kategorie, steht in unserem Ratgeber zum EX-18. Die Anmeldung macht dich zum administrativ Ansässigen, was nicht dasselbe ist wie Steuerresident: unser Ratgeber zur Residencia trennt beides. Nach fünf Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts kannst du zum Daueraufenthalt wechseln.
Arbeit, Sozialversicherung und Gesundheit
Deine Sozialversicherungsnummer, die NUSS, ist eine lebenslange 12-stellige Kennung der Tesorería General de la Seguridad Social. Sie ist nicht deine NIE, und beide zu verwechseln ist der häufigste Fehler: Die NIE allein gibt dir keinen Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung. Wie du eine NUSS bekommst, hängt von deiner Situation ab.

Angestellte
Dein Arbeitgeber muss dich vor deinem ersten Arbeitstag bei der Sozialversicherung anmelden und legt deine Mitgliedschaft an, wenn es dein erster Job in Spanien ist. Du musst nichts einreichen: Die NUSS steht auf deiner ersten Gehaltsabrechnung. Als EU-Bürger brauchst du keine Arbeitserlaubnis. Details findest du in unserem Ratgeber zur NUSS-Nummer.
Selbstständige (autónomo)
Zwei Schritte, in dieser Reihenfolge: das modelo 036 bei der Agencia Tributaria (deine Tätigkeit, ihre Steuerrubrik und deine Umsatzsteuerregelung), dann die alta im RETA, dem System für Selbstständige, das deine NUSS anlegt, falls du keine hast. Die alta muss vor Beginn der Tätigkeit erfolgen: Eine verspätete alta wirkt ab dem Monatsersten und bringt Zuschläge. Neue autónomos können die tarifa plana von 80 € im Monat für 12 Monate nutzen. Siehe wie du autónomo wirst.
Rentner, Remote-Arbeiter und Gesundheit
Ein EU-Rentner mit S1 erhält eine NUSS und Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung ohne Beiträge, denn das Heimatland zahlt. Ohne spanischen Job, spanische selbstständige Tätigkeit oder S1 bekommst du keine NUSS und brauchst eine private Krankenversicherung. Remote-Arbeiter, die bei einer ausländischen Firma angestellt sind, bewegen sich in einer Grauzone (autónomo werden, eine A1-Bescheinigung oder ein in Spanien registrierter Arbeitgeber): Kläre das vor dem Umzug mit deinem Arbeitgeber.
Mit NUSS, padrón und Ausweisdokument meldest du dich in deinem örtlichen centro de salud an und erhältst die Gesundheitskarte, die TSI. Wie das je nach Status und Region funktioniert, steht in unserem Ratgeber zum spanischen Gesundheitssystem.
Steuern: wann du Steuerresident wirst
Nach dem spanischen Einkommensteuergesetz (Ley 35/2006, art. 9) bist du Steuerresident, wenn du mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien verbringst oder der Mittelpunkt deiner Tätigkeiten oder wirtschaftlichen Interessen in Spanien liegt. Vermutet wird die Residenz, wenn dein (nicht rechtlich getrennter) Ehepartner und deine minderjährigen Kinder in Spanien leben. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr, ein Resident ist also für das ganze Jahr resident, einschließlich der Einkünfte vor dem Umzug. Die Kriterien und wie du den Wechsel planst, stehen in wie du in Spanien Steuerresident wirst.
- Modelo 030: meldet der Agencia Tributaria deine neue Steueradresse, innerhalb von drei Monaten nach der Änderung. Weder der padrón noch deine Bank erledigen das für dich. Autónomos melden sie binnen eines Monats über das modelo 036.
- Erste Steuererklärung: das modelo 100, eingereicht zwischen April und Juni des Folgejahres, über dein weltweites Einkommen.
- Modelo 720: eine Informationserklärung, fällig vor dem 31. März, wenn du Auslandsvermögen über 50.000 € in einer Kategorie hältst (Konten, Wertpapiere, Immobilien).
Auto, Führerschein und digitales Zertifikat
Dein Führerschein
Ein in einem anderen EU-Land ausgestellter Führerschein bleibt in Spanien gültig, solange er nicht abgelaufen ist, und der Umtausch ist freiwillig. Sobald du hier lebst, gelten für dich die spanischen Regeln zu Gültigkeit, ärztlicher Eignung und Punkten. Hat dein Führerschein kein Ablaufdatum, musst du ihn zwei Jahre nach Begründung deines ordentlichen Wohnsitzes in Spanien erneuern (Real Decreto 818/2009, art. 15).
Ein Auto mit ausländischem Kennzeichen
Wer als Resident in Spanien ein Auto nutzt, muss es auf spanische Kennzeichen zulassen. Die Zulassungssteuer wird fällig, wenn du die Zulassung nicht binnen 30 Tagen ab Beginn der Nutzung in Spanien beantragst, mit längerer Frist, wenn du deinen gewöhnlichen Wohnsitz verlegst und die Umzugsbefreiung nutzen kannst: mindestens 12 Monate Wohnsitz im Ausland, ein Auto, das mindestens sechs Monate vor dem Umzug genutzt wurde, und kein Weiterverkauf innerhalb von 12 Monaten (Ley 38/1992, arts. 65 und 66).
Das digitale Zertifikat
Das kostenlose Zertifikat der FNMT öffnet dir online die meisten spanischen Behörden. Du beantragst es online mit deiner NIE und der número de soporte auf deiner EU-Anmeldebescheinigung, bestätigst deine Identität persönlich in einem Registrierungsbüro und lädst es dann im selben Browser herunter, den du für den Antrag genutzt hast. Das System Cl@ve ist die kostenlose Alternative. Beides erklärt digitales Zertifikat und Cl@ve.
Die Checkliste auf einen Blick
- Vor der Abreise: Nachweis deiner Kategorie, beglaubigte Übersetzungen und Apostillen, S1 für Rentner, eine NIE nur, wenn du vor der Ankunft kaufst oder unterschreibst.
- Erste Wochen: Wohnung, dann padrón, dann Bankkonto, und den Termin für das EX-18 buchen.
- Vor dem ersten Arbeitstag: alta bei der Sozialversicherung durch den Arbeitgeber, oder modelo 036 und RETA als autónomo.
- Binnen 30 Tagen ab Nutzung in Spanien: spanische Zulassung eines ausländischen Autos, sofern die Umzugsbefreiung dir nicht mehr Zeit gibt.
- Binnen drei Monaten ab Einreise: Anmeldung mit dem EX-18, Gebühr 12,00 €.
- Binnen drei Monaten nach dem Umzug: modelo 030 (ein Monat über das modelo 036 für autónomos).
- Nach der Anmeldung: digitales Zertifikat oder Cl@ve und die TSI in deinem centro de salud.
- Im Folgejahr: modelo 720 vor dem 31. März, modelo 100 zwischen April und Juni.
- Nach zwei Jahren: EU-Führerschein ohne Ablaufdatum erneuern. Nach fünf Jahren: Daueraufenthalt.
Gestoraz übernimmt einen Teil dieser Liste: Wir besorgen deine NIE und kümmern uns um die EU-Anmeldung, die NUSS, das digitale Zertifikat und die Anmeldung als autónomo. Visa und Fahrzeugzulassungen übernehmen wir nicht.
Offizielle Quellen
- Real Decreto 240/2007, Anmeldung von EU-Bürgern: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2007-4184
- Orden PRE/1490/2012, Unterlagen für die EU-Anmeldebescheinigung: https://www.boe.es/eli/es/o/2012/07/09/pre1490
- Ley 7/1985, padrón (Artikel 15 und 16): https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1985-5392
- Ley 35/2006, Einkommensteuer, Steuerresidenz (Artikel 9): https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2006-20764
- Real Decreto 818/2009, Reglamento General de Conductores: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2009-9481
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